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Informationen zum formellen Ablauf:

Old Telefone in einer Reihe

Anmeldung zum Erstgespräch

Anfragen für ein Erstgespräch bitte per mail oder telefonisch auf dem Praxis-AB mit Nennung der Symptomatik sowie der zeitlichen Kapazitäten:

mail: praxis@cornelia-koenig.com

phone: 0731 280 65 871

 

persönliche Erreichbarkeit zu meinen telefonischen Sprechzeiten:

 

Montag bis Donnerstag 07.50-08.20 Uhr

Donnerstag 16.00 und 17.00 Uhr

Abrechnung mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Unfallkassen (DGUV), über das Opfer-entschädigungsgesetzt (OEG) oder als Selbstzahler (GOP)

Hinweis: Videoüberwachung Eingangsbereich

aufgrund stattgefundener Fälle von Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung wird zur

Wahrung des Hausrechtes und zur Sicherstellung eines geschützten therapeutischen Raumes

der Eingangsbereich des Hauses unter Bezugnahme auf Artikel 6 Absatz 1 lit. f) DSGVO videoüberdacht. Nähere Hinweise hierzu finden Sie in nebenstehender Besucherinformation:

Diagnostik

Nach dem Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. der Probatorik findet eine vertiefende Anamnese sowie eine ausführliche Diagnostik statt.

Bei Kindern und Jugendlichen werden hierbei auch die primären Bezugspersonen mit einbezogen. 

Notebook & Pad
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Therapieplatz

Nach dem Erstgespräch sowie der Diagnostik kann leider nicht immer automatisch ein Therapieplatz zugesichert werden. Bis zum Freiwerden regelmäßiger Therapietermine wird aber nach Überbrückungsmöglichkeiten bzw. Behandlungsalternativen gesucht 

Zeitliche Flexibilität insbesondere vormittags erhöht die Chance auf einen zeitnahen Therapieplatz.

Traumapatienten werden vorgezogen.

Die Abrechnung kann über die Krankenkasse (alle Kassen), das Opferentschädigungsgesetzt (OEG), das Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder als Privatzahler erfolgen.

Videosprechstunden

im Krankheitsfall bitte rechtzeitig telefonisch oder per Mail Bescheid geben, es kann auch kurzfristig eine Videosprechstunde geführt werden.  

Eine Videosprechstunde ist in Ausnahmefällen bzw. gemäß dem von der kassenärztlichen Vereinigung erlaubtem Umfang  auch unabhängig von Krankheit möglich.

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